Geschichte
bis 1900

Das Ge­sche­hen ab dem 18. Jahr­hun­dert; das "Drei­klas­senrecht" in Baden

Nunmehr wollen wir uns der neueren Zeit zuwenden, die nicht selten als die "gute, alte Zeit" bezeichnet wird.

Bei genauerer Betrachtung trifft diese Charakterisierung aber keinesfalls zu, schon gar nicht für das gemeine Volk. Erst im Jahre 1783 wurde in der Markgrafschaft Baden die Leibeigenschaft zumindest offiziell abgeschafft. Markgraf Carl Friedrich, Regierender von 1745 bis 1811, im Jahre 1803 vom Markgrafen zum Kurfürsten und 1806 zum Großherzog erhoben, hatte dies veranlasst. Derselbe hatte in einer Landesherrlichen Verordnung vom 21. Juni 1808 folgendes zum Besten gegeben: "Carl Friedrich, von Gottes Gnaden Großherzog von Baden, Herzog von Zähringen, usw. geruhen zu wissen..." - wobei auf einen "Spezial-Befehl seiner Königlichen Hoheit " (also von ihm selbst) Bezug genommen, womit das bestehende Dreiklassenrecht definiert wurde: "...Orts- oder Gemeindebürger, Hintersassen oder Schutzbürger, und schließlich die Classe der Einwohner". Mit Letzteren sind die Ortsarmen gemeint, aus heutiger Sicht die Rechtlosen, von denen laut einem Ratsprotokoll vom 11. November und 17. Dezember 1852 "...beiläufig 200 Köpfe nach Amerika zu liefern" sind. Als Begründung steht zu lesen, sie würden "der Gemeinde lästig fallen"!

Das Sagen in der Gemeinde hatten allein die Gemeindebürger, an anderer Stelle war auch von Besitzbürgern die Rede, was wohl den Nagel auf den Kopf trifft. Soweit aus den erhalten gebliebenen Akten und Protokollen erkennbar, dürften damals um die 750 bis 770 Bewohner in Großweier gelebt haben. Laut den Protokollen von Gemeinderat und Bürgerausschuss gab es zu jener Zeit im Ort ca. 120 Gemeindebürger, die allein ein Stimmrecht hatten. Frauen waren zu jener Zeit ohne Wahlrecht.